Conterganstiftung für behinderte Menschen

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Das Stiftungsgesetz

Rechtliche Grundlage für die Stiftungstätigkeit bildet das zweite Änderungsgesetz vom 25. Juni 2009 zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes (ContStifG) vom 13. Oktober 2005 (s. Liste PDF-Downloads).

Das ContStifG ist in vier Abschnitte gegliedert:

Abschnitt 1:

Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2:

Leistungen wegen Contergan-Schadensfällen (Leistungen an Contergangeschädigte)

Abschnitt 3:

Projektförderung

Abschnitt 4:

Schluss- und Übergangsvorschriften


Liste PDF-Downloads
Hinweis:
Die als PDF-Downloads bereitgestellten Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt.
Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der als PDF-Downloads bereitgestellten Gesetzestexte kann die Conterganstiftung keine Gewähr übernehmen.

PDF barrierearmPDF 'ContStifG' (50 KB)

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