Inhalt
Das Stiftungsgesetz
Rechtliche Grundlage für die Stiftungstätigkeit bildet das zweite Änderungsgesetz vom 25. Juni 2009 zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes (ContStifG) vom 13. Oktober 2005 (s. Liste PDF-Downloads).
Das ContStifG ist in vier Abschnitte gegliedert:
Abschnitt 1:
Allgemeine Vorschriften
- Name, Stiftungszweck, Steuerbegünstigung
- Stiftungsvermögen (Leistungen an Contergangeschädigte, Projektförderung)
- Organisation
- Satzung
- Aufsicht, Haushalt, Rechungsprüfung
Abschnitt 2:
Leistungen wegen Contergan-Schadensfällen (Leistungen an Contergangeschädigte)
Abschnitt 3:
Abschnitt 4:
Schluss- und Übergangsvorschriften
Liste PDF-Downloads
Hinweis:
Die als PDF-Downloads bereitgestellten Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt.
Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der als PDF-Downloads bereitgestellten Gesetzestexte kann die Conterganstiftung keine Gewähr übernehmen.
Die als PDF-Downloads bereitgestellten Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt.
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