Inhalt
Die Satzung
Die
Satzung
(46 KB) und ihre Änderungen
werden vom
Stiftungsrat mit
Genehmigung des
Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erlassen
und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Satzung beschreibt die stiftungsinterne Aufgabenverteilung und legt
Entscheidungskompetenzen fest. Im Leistungsbereich
nach Abschnitt 2 ContStifG konkretisiert
sie die Voraussetzungen und den Umfang der Rentenkapitalisierung
im berechtigten wirtschaftlichen Interesse und der Interessenkapitalisierung
nach
§ 13 Abs. 3 Satz 5 und 6 ContStifG
(10 KB). Außerdem
legt sie die Art der Berechnung des Kapitalisierungsbetrages fest.
Hinweis:
Die als PDF-Downloads bereitgestellten Satzungs- und Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt bzw. im Bundesanzeiger.
Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der als PDF-Downloads bereitgestellten Satzungs- und Gesetzestexte kann die Conterganstiftung keine Gewähr übernehmen.
Die als PDF-Downloads bereitgestellten Satzungs- und Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt bzw. im Bundesanzeiger.
Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der als PDF-Downloads bereitgestellten Satzungs- und Gesetzestexte kann die Conterganstiftung keine Gewähr übernehmen.