Conterganstiftung für behinderte Menschen

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Organisation


Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat besteht in seiner 11. Amtszeit aus fünf ordentlichen und fünf stellvertretenden Mitgliedern.

Er beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören und überwacht die Tätigkeit des Stiftungsvorstandes.

PDF barrierearmPDF 'Mitgliederliste Stiftungsrat' (15 KB)


Der Stiftungsvorstand

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern. Sie werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Zustimmung des Stiftungsrates bestellt.

Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

PDF barrierearmPDF 'Mitgliederliste Stiftungsvorstand' (10 KB)


Der Forschungsbeirat

Der Forschungsbeirat besteht zur Zeit aus acht ordentlichen und sechs stellvertretenden Mitgliedern, die vom Vorstand der Conterganstiftung berufen wurden. Er ist ein Fachausschuss des Stiftungsvorstands, der sich mit Fragen zum Forschungsauftrag "Forschungsprojekt zur Sicherstellung einer angemessenen und zukunftsorientierten Unterstützung der contergangeschädigten Menschen" nach Abschnitt 3 des Conterganstiftungsgesetzes befasst. Diese Projektförderung umfasst vier Teilprojekte.

Der Forschungsbeirat unterstützt den Stiftungsvorstand bei den Entscheidungen für die Umsetzung des Forschungsprojektes.

PDF barrierearmPDF 'Mitgliederliste Forschungsbeirat' (16 KB)


Die Medizinische Kommission

Die Medizinische Kommission besteht aus acht Mitgliedern, die vom Stiftungsrat bestellt werden. Ein Rechtsanwalt führt den Vorsitz. Als weitere Mitglieder gehören der Kommission acht Ärzte verschiedener medizinischer Fachrichtungen an.

Die Medizinische Kommission ist dem Stiftungsvorstand zugeordnet. Sie entscheidet darüber, ob ein Schadensfall nach Abschnitt 2 ContStifG vorliegt und bewertet den Schaden nach Maßgabe der Richtlinien.

PDF barrierearmPDF 'Fachrichtungen der Gutachter in der Medizinischen Kommission' (11 KB)


Die Geschäftsstelle

Der Stiftungsvorstand unterhält eine Geschäftsstelle. Die Stiftung beschäftigt kein eigenes Personal. Auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages werden die erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen von der Link öffnet in neuem FensterKfW-Bankengruppe zur Verfügung gestellt.

Die Geschäftsstelle unterstützt den Stiftungsvorstand bei der Geschäftsführung der Stiftung. Sie ist zuständige Stelle für Anfragen, Anträge und andere an die Stiftung adressierte Anliegen. Beschlüsse und Entscheidungen des Stiftungsvorstandes im operativen Geschäft setzt die Geschäftsstelle um. Hierbei vertritt sie den Vorstand im Rechtsverkehr nach außen.

PDF barrierearmPDF 'Aufgaben und Ansprechpartner der Geschäftsstelle' (11 KB)

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