Inhalt
Organisation
- Der Stiftungsrat
- Der Stiftungsvorstand
- Der Forschungsbeirat
- Die Medizinische Kommission
- Die Geschäftsstelle
Der Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht in seiner 11. Amtszeit aus fünf ordentlichen und fünf stellvertretenden Mitgliedern.
Er beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören und überwacht die Tätigkeit des Stiftungsvorstandes.
PDF 'Mitgliederliste
Stiftungsrat' (15 KB)
Der Stiftungsvorstand
Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern. Sie werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Zustimmung des Stiftungsrates bestellt.
Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
PDF 'Mitgliederliste Stiftungsvorstand' (10 KB)
Der Forschungsbeirat
Der Forschungsbeirat besteht zur Zeit aus acht ordentlichen und sechs stellvertretenden Mitgliedern, die vom Vorstand der Conterganstiftung berufen wurden. Er ist ein Fachausschuss des Stiftungsvorstands, der sich mit Fragen zum Forschungsauftrag "Forschungsprojekt zur Sicherstellung einer angemessenen und zukunftsorientierten Unterstützung der contergangeschädigten Menschen" nach Abschnitt 3 des Conterganstiftungsgesetzes befasst. Diese Projektförderung umfasst vier Teilprojekte.
Der Forschungsbeirat unterstützt den Stiftungsvorstand bei den Entscheidungen für die Umsetzung des Forschungsprojektes.
PDF 'Mitgliederliste Forschungsbeirat' (16 KB)
Die Medizinische Kommission
Die Medizinische Kommission besteht aus acht Mitgliedern, die vom Stiftungsrat bestellt werden. Ein Rechtsanwalt führt den Vorsitz. Als weitere Mitglieder gehören der Kommission acht Ärzte verschiedener medizinischer Fachrichtungen an.
Die Medizinische Kommission ist dem Stiftungsvorstand zugeordnet. Sie entscheidet darüber, ob ein Schadensfall nach Abschnitt 2 ContStifG vorliegt und bewertet den Schaden nach Maßgabe der Richtlinien.
PDF 'Fachrichtungen
der Gutachter in der Medizinischen Kommission' (11 KB)
Die Geschäftsstelle
Der Stiftungsvorstand unterhält eine
Geschäftsstelle. Die Stiftung beschäftigt kein eigenes Personal. Auf
der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages werden die erforderlichen
personellen und sächlichen Ressourcen von der
KfW-Bankengruppe zur Verfügung gestellt.
Die Geschäftsstelle unterstützt den Stiftungsvorstand bei der Geschäftsführung der Stiftung. Sie ist zuständige Stelle für Anfragen, Anträge und andere an die Stiftung adressierte Anliegen. Beschlüsse und Entscheidungen des Stiftungsvorstandes im operativen Geschäft setzt die Geschäftsstelle um. Hierbei vertritt sie den Vorstand im Rechtsverkehr nach außen.
PDF 'Aufgaben
und Ansprechpartner der Geschäftsstelle' (11 KB)