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Stiftungsaufsicht
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) führt die Rechtsaufsicht über die Stiftung. Diese Aufgabe umfasst Genehmigungs- und Entscheidungskompetenzen im Rahmen der Haushalts- und Geschäftsführung der Stiftung. In Fragen der Auslegung und Anwendung der für die Stiftungsarbeit einschlägigen Gesetze arbeitet die Stiftung eng mit dem BMFSFJ zusammen.
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10178 Berlin