Conterganstiftung für behinderte Menschen

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Stiftungsaufsicht

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) führt die Rechtsaufsicht über die Stiftung. Diese Aufgabe umfasst Genehmigungs- und Entscheidungskompetenzen im Rahmen der Haushalts- und Geschäftsführung der Stiftung. In Fragen der Auslegung und Anwendung der für die Stiftungsarbeit einschlägigen Gesetze arbeitet die Stiftung eng mit dem BMFSFJ zusammen.

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Glinkastraße 24
10178 Berlin

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