Conterganstiftung für behinderte Menschen

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Die Stiftung

Die Conterganstiftung für behinderte Menschen

wurde 1972 durch Bundesgesetz vom 17. Dezember 1971
(BGBl. I, Nr. 131, S. 2018 ff.) zunächst unter dem Namen Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" als rechtsfähige öffentlich-rechtliche Stiftung des Bundes errichtet. Durch das am 19. Oktober 2005 in Kraft getretene Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen (BGBl. I, Nr. 64, S. 2967 – 2970) erhielt die Stiftung einen neuen Namen.

Aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags gewährt die Stiftung Leistungen an behinderte Menschen, deren körperliche Fehlbildungen mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate (Contergan) der Firma Grünenthal in Stolberg durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können. Außerdem fördert die Stiftung Projekte zur Verbesserung der gesellschaftlichen und beruflichen Integration behinderter Menschen.

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