Inhalt
Die Stiftung
Die Conterganstiftung für behinderte Menschen
wurde 1972 durch Bundesgesetz vom 17. Dezember 1971
(BGBl.
I, Nr. 131, S. 2018 ff.) zunächst unter dem Namen Stiftung "Hilfswerk für behinderte
Kinder" als rechtsfähige öffentlich-rechtliche Stiftung des Bundes
errichtet. Durch das am 19. Oktober 2005 in Kraft getretene Gesetz über
die Conterganstiftung für behinderte Menschen (BGBl.
I, Nr. 64, S. 2967 – 2970) erhielt die Stiftung einen neuen Namen.
Aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags gewährt die Stiftung Leistungen an behinderte Menschen, deren körperliche Fehlbildungen mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate (Contergan) der Firma Grünenthal in Stolberg durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können. Außerdem fördert die Stiftung Projekte zur Verbesserung der gesellschaftlichen und beruflichen Integration behinderter Menschen.