Conterganstiftung für behinderte Menschen

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Die Gründung

Die Contergan-Katastrophe - der Anlass zur Stiftungsgründung

Im Oktober 1957 kommt das Schlaf- und Beruhigungsmedikament "Contergan" in den Handel.

In den Jahren 1959 bis 1962 kamen in Deutschland ca. 5000 behinderte Kinder mit verkürzten und veränderten Gliedmaßen, häufig verbunden mit schwerwiegenden Schäden an den inneren Organen, zur Welt. Viele dieser Kinder überlebten nicht.

Wissenschaftliche Untersuchungen führten 1961 zur der Erkenntnis, dass zwischen der Einnahme des Medikamentes durch die Mütter der betroffenen Kinder in der Frühschwangerschaft und den charakteristischen Fehlbildungen ein Zusammenhang besteht. Die Herstellerfirma nahm das Medikament daraufhin aus dem Handel.

Seit dem Bekannt werden der "Contergan-Katastrophe" ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Leiter und Angestellte der Herstellerfirma. Am 27. Mai 1968 begann in Alsdorf bei Aachen der Conterganprozess. Viele Eltern von betroffenen Kindern schlossen sich dem Verfahren als Nebenkläger an. Am 10. April 1970 schloss die Herstellerfirma mit den Eltern einen Vergleich, wonach diese gegen Zahlung eines Betrages von 100 Mio. DEM / 51,13 Mio. EUR alle, den geschädigten Kindern und ihren Eltern etwa zustehenden Ansprüche gegen die Herstellerfirma als erfüllt erklärten. Das Hauptverfahren wurde daraufhin mit Beschluss vom 18. Dezember 1970 und mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Um die gleichmäßige und gerechte Verteilung der gezahlten Mittel sicherzustellen, beschloss der Bundestag im Dezember 1971 die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung, die am 31. Oktober 1972 unter dem Namen Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" ins Leben gerufen wurde.

Die Vergleichssumme wurde nebst angefallenen Zinsen auf die Stiftung übertragen. Aus Haushaltsmitteln des Bundes wurde das Vermögen um weitere 320 Mio. DEM / 163,6 Mio. EUR aufgestockt.

Leistungen der Stiftung an Contergangeschädigte
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