Von 1974 bis zum Inkrafttreten des 2. Änderungsgesetzes zum Conterganstiftungsgesetz am 29.06.2009 förderte die Stiftung Maßnahmen, die allen behinderten Menschen unabhängig von der Ursache ihrer Beeinträchtigungen Perspektiven für eine verbesserte gesellschaftliche Teilhabe erschließen. Projektträger waren Vereinigungen aus den Bereichen der Behindertenhilfe und der Freien Wohlfahrtspflege. Seit Inkrafttreten des 2. Änderungsgesetzes zum ContStifG erstreckt sich der Stiftungszweck nach Abschnitt 3 des Gesetzes ausschließlich auf die Förderung von Maßnahmen für contergangeschädigte Menschen. Die nachfolgende Grafik bildet in Form einer kreisrunden in Tortenstücke unterteilten Darstellung die seit 1974 von der Stiftung bewilligten Euro-Beträge für die verschiedenen Förderbereiche ab: In gelbem Farbton sind die Bewilligungen in Höhe von 100,6 Mio. Euro für den Förderbereich Wohnen gehalten. In hellgrünem Farbton sind die Bewilligungen in Höhe von 5,7 Mio. Euro für den Förderbereich Arbeit gehalten. In blauem Farbton sind die Bewilligungen in Höhe von 3,0 Mio. Euro für den Förderbereich Schule gehalten. In lila Farbton sind die Bewilligungen in Höhe von 0,5 Mio. Euro für den Förderbereich Forschung und Entwicklung gehalten. In fliederfarbenem Farbton sind die Bewilligungen in Höhe von 7,3 Mio. Euro für den Förderbereich Kindergärten gehalten. In grünem Farbton sind die Bewilligungen in Höhe von 1,3 Mio. Euro für den Förderbereich Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke gehalten. In orangem Farbton sind die Bewilligungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro für den Förderbereich Verbesserung von Information und Kommunikation gehalten. In pinkem Farbton sind die Bewilligungen in Höhe von 10,7 Mio. Euro für den Förderbereich Therapie und Betreuungsformen gehalten. Insgesamt förderte die Stiftung bisher 841 Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 130,20 Mio. Euro.