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Neue Förder- und Betreuungskonzepte bis 30.06.2009 - Petötherapieangebot für Kinder mit cerebralen Bewegungsstörungen (Hirnschädigungen), in Ulm
Im September 2001 eröffnete der Eltern-Verein Fortschritt Ulm e.V.
(
www.fortschritt-ulm.de) eine ganzheitlich (konduktiv) ausgerichtete Tagesstätte für vorschulpflichtige Kinder mit cerebralen Bewegungsstörungen. Mit dem Ende der Vorschulzeit musste das ganzheitliche Förderangebot dauerhaft auf schulpflichtige Kinder mit cerebralen Bewegungsstörungen ausgeweitet werden.
Daher gründete der Verein im September 2004 eine Privatschule. Diese wurde vom Oberschulamt Tübingen als Ersatzschule nach § 4 und § 5 Privatschulgesetz – Baden-Württemberg (PSchG) genehmigt. Neben dem Unterricht erfahren die Kinder an dieser Einrichtung eine umfangreiche konduktive Förderung.
Gemäß § 17 Abs. 4 Privatschulgesetz (PSchG) gelangt eine Privatschule aber erst mit dem Ablauf einer dreijährigen Wartefrist nach Aufnahme des Unterrichts in den Genuss der staatlichen Bezuschussung des Schulbetriebes.
Während der sich bis August 2007 erstreckenden dreijährigen Wartefrist hatte der Fortschritt e.V. den Einrichtungsbetrieb daher aus eigener Kraft zu gewährleisten. Andernfalls hätten die Kinder in eine staatliche Behindertenschule wechseln müssen. Dort wird nach Aussage des Antragstellers aber kein adäquat vergleichbares Pethö-Therapieangebot vorgehalten. In der Folge wären die in der Tagesstätte im Vorschulalter erzielten Fördererfolge verloren gegangen.
Zur finanziellen Sicherstellung des Therapieangebotes während der dreijährigen Wartefrist gewährte die Conterganstiftung dem Fortschritt e.V. einen Zuschuss von 288.000,00 Euro. Mit dieser Zuwendung konnten die unmittelbar mit dem Therapieangebot verbundenen Aufwendungen bis zum Ablauf der dreijährigen Wartefrist im August 2007 in voller Höhe abgedeckt werden.
Im September 2007 setzte mit Beginn des vierten Schuljahres die staatliche Bezuschussung nach dem PSchG ein. Seither steht die Privatschule des Fortschritt Ulm e.V. auf dem gleichen finanziellen Fundament wie Schulen in staatlicher Trägerschaft und kann Kindern mit cerebralen Bewegungsschäden dauerhaft ein adäquates Therapieangebot gewährleisten.