Conterganstiftung für behinderte Menschen

Suche

Sie sind hier:

 

Inhalt

Der Förderbereich nach Abschnitt 3 ContStifG

Aufgabenstellung der Stiftung nach Abschnitt 3 ContStifG ist,

  • contergangeschädigten Menschen Perspektiven für eine verbesserte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschließen
  • und sie dabei zu unterstützen, die durch die Spätfolgen der conterganbedingten Behinderungen hervorgerufenen Beeinträchtigungen zu mildern.

Zu diesem Zweck fördert die Stiftung unter anderem Einzelvorhaben der wissenschaftlichen Forschung, Entwicklung und Erprobung von spezifischen Behandlungsmethoden.

zurück zum Seitenanfang