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Förderbeispiele
Seit Inkrafttreten des 2. Änderungsgesetzes zum Conterganstiftungsgesetz (ContStifG) am 29.06.2009 erstreckt sich der Stiftungszweck nach Abschnitt 3 des Gesetzes auf die Förderung von Maßnahmen,
- die ausschließlich contergangeschädigten Menschen Perspektiven für eine verbesserte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erschließen und
- sie dabei unterstützen, die durch die Spätfolgen der conterganbedingten Behinderungen hervorgerufenen Beeinträchtigungen zu mildern.
Gesetzliche Grundlagen für die Fördertätigkeit sind die §§ 2 und 19 bis 21 ContStifG (s. Download).
Für die beispielhafte Darstellung geeigneter Förderprojekte sind derzeit keine Förderbeispiele verfügbar. Denn die in Frage kommenden Vorhaben erstrecken sich über mehrere Jahre und haben das für eine Präsentation geeignete Stadium noch nicht erreicht.
Zuvor erstreckte sich die Fördertätigkeit der Conterganstiftung auch auf die Förderung von Maßnahmen, die allen behinderten Menschen unabhängig von der Ursache ihrer Beeinträchtigungen Perspektiven für eine verbesserte gesellschaftliche Teilhabe erschließen. Projektträger waren Vereinigungen aus den Bereichen der Behindertenhilfe und der Freien Wohlfahrtspflege.
Einige Förderprojekte werden unter dem Abschnitt "Förderbeispiele bis 30.06.2009" präsentiert.
PDF-Download
Die unter anderem als PDF-Downloads bereitgestellten Gesetzes-, Satzungs- und Richtlinientexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt bzw. im Bundesanzeiger.
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