Inhalt
Die Rentenkapitalisierung - Grundlagen
Die bewilligte Conterganrente kann ganz oder teilweise für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren kapitalisiert werden. Der gewährte Kapitalisierungsbetrag ist zweckgebunden einzusetzen.
Rechtliche Grundlagen für die Kapitalisierung:
§ 13 Abs. 3 und Abs. 7 ContStifG
(14 KB)
§ 10 der Stiftungssatzung (20 KB)
§§ 72 – 77 Bundesversorgungsgesetz (26 KB)
Kapitalisierungszwecke
Eigene Wohnzwecke
- Erwerb eigenen Grundbesitzes zur Nutzung für eigene Wohnzwecke (z. B. Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, beides auch im Wege des Erbbaurechts)
- Wirtschaftliche Stärkung eigenen Grundbesitzes, der zu eigenen
Wohnzwecken genutzt wird
(z. B. Rückzahlung von Finanzierungsdarlehen, Modernisierung, Instandhaltungsmaßnahmen,
bauliche Erweiterung, Finanzierung von Erschließungskosten)
Berechtigte wirtschaftliche Interessen
- Das Interesse muss in einem konkreten Zusammenhang mit der Behinderung
stehen.
Insbesondere werden hier Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung
der Erwerbtätigkeit finanziell unterstützt.
Beispiele:- Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers
- Umrüstung eines PKW, der für Fahrten zur Arbeitsstelle benötigt wird
- Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen
- Einrichtungen zur Schaffung einer beruflichen Existenz.
Sonstige Interessen
- Das Interesse muss in einem konkreten Zusammenhang mit der Behinderung
stehen.
Beispiele:- operative oder prothetische Versorgung
- Beschaffung behindertengerechter Hilfsmittel oder Einrichtungsgegenstände
Hinweis:
Die Interessenkapitalisierung kann nur teilweise erfolgen. Sozialleistungen aufgrund anderer Gesetze sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
PDF-Downloads
Hinweis:
Die unter anderem als PDF-Downloads bereitgestellten Gesetzes-, Satzungs- und Richtlinientexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt bzw. im Bundesanzeiger.
Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der als PDF-Downloads bereitgestellten Gesetzes-, Satzungs- und Richtlinientexte kann die Conterganstiftung keine Gewähr übernehmen.
Die unter anderem als PDF-Downloads bereitgestellten Gesetzes-, Satzungs- und Richtlinientexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt bzw. im Bundesanzeiger.
Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der als PDF-Downloads bereitgestellten Gesetzes-, Satzungs- und Richtlinientexte kann die Conterganstiftung keine Gewähr übernehmen.
PDF '§ 13 Abs. 3 und Abs. 7 ContStifG' (14 KB)
PDF '§ 10 der Stiftungssatzung' (20 KB)
PDF '§§ 72 – 77 Bundesversorgungsgesetz' (26 KB)