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Weitere Regelungen/Vergünstigungen für Contergangeschädigte
Behinderten-Parkausweis
Die Parkerleichterungen für contergangeschädigte Menschen werden mit der 45. Verordnung (
PDF (110 KB)) zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften von März 2009 neu geregelt.
Viele Betroffene können aufgrund dieser Veränderungen den "blauen Behinderten-Parkausweis" erhalten.
Hierzu ist bei den örtlich zuständigen Verkehrsämtern gegen Vorlage eines vom Versorgungsamt ausgestellten (Schwer-) Behindertenausweises ein entsprechender Antrag zu stellen.