Conterganstiftung für behinderte Menschen

Suche

Sie sind hier:

 

Inhalt

Weitere Regelungen/Vergünstigungen für Contergangeschädigte

Behinderten-Parkausweis

Die Parkerleichterungen für contergangeschädigte Menschen werden mit der 45. Verordnung (PDF nicht barrierefreiPDF (110 KB)) zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften von März 2009 neu geregelt.

Viele Betroffene können aufgrund dieser Veränderungen den "blauen Behinderten-Parkausweis" erhalten.

Hierzu ist bei den örtlich zuständigen Verkehrsämtern gegen Vorlage eines vom Versorgungsamt ausgestellten (Schwer-) Behindertenausweises ein entsprechender Antrag zu stellen.

zurück zum Seitenanfang