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Leistungsberechtigte
Leistungen wegen Fehlbildungen, die mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate der Firma Grünenthal GmbH in Stolberg durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können, werden an die behinderten Menschen gewährt, die bei Inkrafttreten des Errichtungsgesetzes lebten und nach Maßgabe des § 13 Abs. 5 Satz 2 an deren Erben und Erbinnen.
Die Betroffenen, welche die Leistungen nach § 13 des Errichtungsgesetzes nicht innerhalb der dort vorgesehenen Frist bis zum 31.12.1983 geltend gemacht haben, können die Leistung auf Conterganrente und eine Kapitalentschädigung seit dem 1. Juli 2009 beantragen.
Per 31. Dezember 2008
| Anerkannte Leistungsberechtigte insgesamt: | 2.873 |
|---|---|
| Bislang verstorbene Leistungsberechtigte: | 189 |
| Lebende Leistungsberechtigte: | 2.684 |
| Nur Kapitalentschädigung ohne Conterganrente: | 21 |
| Aktive Rentenzahlfälle: | 2.644 |
| davon Rentenzahlungen auf Konten im Ausland: | 214 |
Die unter anderem als PDF-Downloads bereitgestellten Gesetzes-, Satzungs- und Richtlinientexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt bzw. im Bundesanzeiger.
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Liste PDF-Downloads
Gesetzestext
§ 12 ContStifG vom 25. Juni 2009 und § 13 StHG (15 KB)
Informationsschreiben der Conterganstiftung aus Juni 2009
! Beachten Sie hier bitte Punkt 3 des verlinkten Informationsschreibens aus Juni 2009:
PDF 'Infoschreiben Juni 2009' (55 KB)
PDF 'Anlage 2 - Anpassung der Conterganrenten ab 01.07.2009' (25 KB)
PDF 'Jährliche Sonderzahlungen ab 2009' (16 KB)