Conterganstiftung für behinderte Menschen

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Leistungsberechtigte

Leistungen wegen Fehlbildungen, die mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate der Firma Grünenthal GmbH in Stolberg durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können, werden an die behinderten Menschen gewährt, die bei Inkrafttreten des Errichtungsgesetzes lebten und nach Maßgabe des § 13 Abs. 5 Satz 2 an deren Erben und Erbinnen.

Die Betroffenen, welche die Leistungen nach § 13 des Errichtungsgesetzes nicht innerhalb der dort vorgesehenen Frist bis zum 31.12.1983 geltend gemacht haben, können die Leistung auf Conterganrente und eine Kapitalentschädigung seit dem 1. Juli 2009 beantragen.

Per 31. Dezember 2008

Anerkannte Leistungsberechtigte insgesamt: 2.873
Bislang verstorbene Leistungsberechtigte: 189
Lebende Leistungsberechtigte: 2.684
Nur Kapitalentschädigung ohne Conterganrente: 21
Aktive Rentenzahlfälle: 2.644
davon Rentenzahlungen auf Konten im Ausland: 214
Hinweis:
Die unter anderem als PDF-Downloads bereitgestellten Gesetzes-, Satzungs- und Richtlinientexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt bzw. im Bundesanzeiger.
Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der als PDF-Downloads bereitgestellten Gesetzes-, Satzungs- und Richtlinientexte kann die Conterganstiftung keine Gewähr übernehmen.
Liste PDF-Downloads
Gesetzestext

PDF barrierearm§ 12 ContStifG vom 25. Juni 2009 und § 13 StHG (15 KB)

Informationsschreiben der Conterganstiftung aus Juni 2009

! Beachten Sie hier bitte Punkt 3 des verlinkten Informationsschreibens aus Juni 2009:
PDF barrierearmPDF 'Infoschreiben Juni 2009' (55 KB)

PDF barrierearmPDF 'Anlage 2 - Anpassung der Conterganrenten ab 01.07.2009' (25 KB)

PDF barrierearmPDF 'Anlage 3 - Tabelle zur Kapitalisierung der Conterganrenten nach § 13 Abs. 3 ContStifG ab 01.07.2009' (25 KB)

PDF barrierearmPDF 'Jährliche Sonderzahlungen ab 2009' (16 KB)

Merkblatt für den Antragsteller

PDF nicht barrierefreiPDF 'Merkblatt Antragsteller' (111 KB)

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