Conterganstiftung für behinderte Menschen

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Finanzierung der Leistungen

Das Vermögen zur Finanzierung der Conterganrenten und der Kapitalisierung

Die Conterganrenten wurden seit dem Jahr 1976 mehrfach erhöht. Das bei Errichtung der Stiftung durch die Firma Grünenthal GmbH und durch die Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellte Vermögen reichte zur Finanzierung der lebenslangen Rentenzahlungen an die Leistungsempfänger nicht aus. Es war im Mai 1997 vollständig verbraucht.

Seit Mai 1997 werden die Conterganrenten und die bei Rentenkapitalisierungen zu zahlenden Abfindungsbeträge aus Bundeshaushaltsmitteln finanziert.

Das Vermögen zur Finanzierung der jährlichen Sonderzahlungen

Die Bundesrepublik Deutschlang stellte für die Sonderzahlungen einen Betrag von 51,129 Millionen Euro zur Verfügung.

Nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gewährt die Grünenthal GmbH eine Zuwendung in Höhe von 50 Mio. Euro, die am 15.07.2009 zu leisten war.

Der Betrag in Höhe von 50 Mio. Euro ging am 14.07.2009 bei der Stiftung ein.

Im Rahmen seiner Beratungen zum 2. Änderungsgesetz hat der Deutsche Bundestag der Bundesregierung u. a. den Auftrag erteilt, die Verwaltungsstrukturen der Conterganstiftung zu überprüfen und neu aufzustellen. Dies betrifft auch die künftige Vermögensverwaltung. Bis zum Abschluss dieser Umstellung hat der Stiftungsvorstand den Betrag zunächst kurzfristig zu marktüblichen Konditionen am Geldmarkt angelegt.

Der Betrag wurde dabei auf insgesamt vier Banken aus dem Genossenschafts-, dem Sparkassen- und dem Privatbanksektor verteilt (Angaben entsprechen denen des Vertragsbeginns der Geldanlagen):

Festgelder 28 Mio. Euro
Zeitraum 5-6 Monate
Zinssätze zwischen 1,12 und 1,18 % p. a.



Sparguthaben 20 Mio. Euro
mit gesetzlicher Kündigungsfrist
Zinssatz 1,75 % p. a.



Tagesgeld 2 Mio. Euro
als Liquiditätsreserve
Zinssatz 0,59 % p. a.



Nach Abschluss der Maßnahmen zur Neuorganisation der Vermögensverwaltung wird der Vermögensbetrag in anderen Anlageklassen angelegt.

Das jeweils um die Summe der jährlichen Sonderzahlungen verminderte Vermögen ist am Kapitalmarkt angelegt. Die Kapitalerträge verstärken das Vermögen und fließen den Leistungsberechtigten somit über die Sonderzahlungen zu.

Paragraph 12 der Richtlinien sieht vor, dass dieses Vermögen 25 Jahre nach Beginn der Sonderzahlungen im November 2009 aufgebraucht ist. Die Sonderzahlungen werden somit letztmals im Jahr 2033 geleistet.

PDF barrierearm§ 12 der Richtlinien (10 KB)

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