Conterganstiftung für behinderte Menschen

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Antragstellung/ Neuantrag

Personen, deren Fehlbildungen mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate der Firma Grünenthal GmbH durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Leistungen bei der Stiftung zu stellen.

Um eine schnelle und reibungslose Bearbeitung eines Neuantrags zu gewährleisten, sollten Sie folgendes beachten:

  1. Sie schicken das von der Stiftung herausgegebene Antragsformular einschließlich der Anlagen an die Geschäftsstelle. Ein formloser Antrag ist zunächst möglich, reicht aber für die Antragsbearbeitung nicht aus.

  2. Das Antragsformular PDF nicht barrierefreiPDF 'Antragsformular mit Anlagen' (133 KB) können Sie herunterladen, am PC ausfüllen und ausdrucken oder sich von der Geschäftsstelle zuschicken lassen. Der Antrag besteht aus folgenden Unterlagen:
    1. Merkblatt
    2. Identitätsnachweis
    3. Hintergrundbericht
    4. Auflistung von Thalidomidschäden
    5. Verzichtserklärung (ist nur für Antragstellerinnen/Antragsteller aus dem Ausland erforderlich)

  3. Zur besseren Verständlichkeit finden Sie hier die Antragsformulare in folgenden Sprachen:
    - PDF nicht barrierefreiPDF 'Englisch' (403 KB)
    - PDF nicht barrierefreiPDF 'Französisch' (341 KB)
    - PDF nicht barrierefreiPDF 'Spanisch' (385 KB)
    - PDF nicht barrierefreiPDF 'Portugiesisch' (359 KB)

  4. Das Antragsformular und alle Anlagen müssen Sie vollständig ausfüllen und unterschreiben. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

    1. auf dem Antragsformular ist unbedingt die Bankverbindung anzugeben.

    Bei Antragstellerinnen/Antragstellern aus dem Ausland werden benötigt:
    - BIC
    - KT oder IBAN
    - Agency Nummer (nur Antragstellerinnen/Antragsteller aus Brasilien)
    - Die angegebene Bank sollte Auslandsüberweisungen annehmen/tätigen.

    2. der Identitätsnachweis soll von der zuständigen Behörde (z.B. Einwohnermeldeamt) beglaubigt werden.

    - Bei Antragstellerinnen/Antragsteller aus dem Ausland muss der Identitätsnachweis durch die Deutsche Botschaft der durch eine deutsche Vertretung (Konsulat) bestätigt werden.

    3. bei Angabe von Schäden in der Anlage 3, sind für eine sachgerechte
    Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen ärztliche Nachweise (Gutachten, Arztberichte, Röntgenbilder usw.) zwingend erforderlich. Die Kosten für beispielsweise Gutachten, Arztbericht, Röntgenbilder werden nicht übernommen.
    - Bei Antragstellerinnen/Antragstellern aus dem Ausland müssen diese mit beglaubigter, deutscher Übersetzung beigefügt werden. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen werden Sie von der Geschäftsstelle aufgefordert, weitere Unterlagen nachzureichen.

    4. sämtliche Vordrucke müssen in deutscher Sprache ausgefüllt sein. Alle beigefügten Unterlagen müssen ins Deutsche übersetzt sein.

  5. Den vollständigen und unterschriebenen Antrag (Formantrag, Anlagen, medizinische Unterlagen, ggf. Bilder) schicken Sie bitte an die

    Geschäftsstelle der Conterganstiftung
    für behinderte Menschen
    50964 Köln

 

Weitere Informationen:

Sobald der vollständige Antrag vorliegt, wird er an die Medizinische Kommission (von der Stiftung bestellte medizinische Gutachter verschiedener Fachrichtungen) zur Prüfung weitergegeben.

Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses entscheidet der Vorstand der Stiftung über den Antrag und setzt die Leistungen durch einen schriftlichen Bescheid fest (§16 Absatz 6 ContStifG).

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